Düsseldorfer Tabelle 2010

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2010, bekanntgegeben. Eine Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle, die der Bemessung des Kindesunterhalts als Orientierungshilfe dient, war aufgrund des am 01.01.2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes notwendig geworden. Dieses Gesetz entlastet Familien mit Kindern, Unternehmen und Erben. Die Freibeträge für Kinder werden von 6.024 auf 7.008 € erhöht, das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € (für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld dann 184 €, für das dritte Kind 190 € und ab dem vierten Kind 215 €).

Der gesetzliche Mindestbedarf eines Kindes beträgt nunmehr 317 € in der ersten, 364 € in der zweiten und 426 € in der dritten Altersgruppe. Die Einkommensgruppen wurden unverändert beibehalten, auch die Bemessung des Unterhalts ab 5.101 € nach den Umständen des Falles.



Die zusammen mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 ebenfalls neu veröffentlichten Süddeutschen Leitlinien [SüdL 2010] gelten ab 01.01.2010 in Süddeutschland (Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie in Rheinland-Pfalz für das Oberlandesgericht Zweibrücken).