Notwendige Unterlagen für Beratungs- und Prozeßkostenhilfe

Bitte fügen Sie einem Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe folgende Unterlagen bei:
  • Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)
  • Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide)
  • Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.)
  • Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung etc.)
  • Personalausweis oder Reisepass.