Notwendige Unterlagen für Beratungs- und Prozeßkostenhilfe
Bitte fügen Sie einem Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe folgende Unterlagen bei:
- Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)
- Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide)
- Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.)
- Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung etc.)
- Personalausweis oder Reisepass.








