Ihre persönlichen Kosten
Auf der Grundlage nachstehender Informationen werden wir die voraussichtlich anfallfenden Kosten in Ihrer Scheidungssache ermitteln, sofern und soweit keine weiteren Folgesachen anhängig werden:
- Ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute?
- Zahl und Alter der unterhaltsberechtigten Kinder?
- Ungefähre Höhe des sogenannten Nettovermögens (addierte Vermögensposten [Aktiva] ./. addierte Verbindlichkeiten [Passiva])
- Ist eine einverständliche Scheidung geplant?
- Wurde in einem Notarvertrag (Ehevertrag) auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich) insgesamt verzichtet, und ist dieser Vertrag vor mindestens einem Jahr abgeschlossen worden?
Sie können die bei uns entstehenden Kosten auch in angemessenen Raten bezahlen, ohne daß Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen. Allerdings muß unsere gemeinsame Vereinbarung so gestaltet werden, daß sämtliche Kosten spätestens bis zum endgültigen Scheidungstermin bezahlt sind.








