Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gesetz
Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); dieses Gesetz mit seiner Gebührenordnung gilt für alle Rechtsanwälte gleich und gleichermaßen.
Jede Tätigkeit eines Rechtsanwalts löst eine bestimmte Gebühr aus. Die wichtigsten Gebühren für Rechtsanwälte sind die Geschäfts-/ Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und - wenn eine gütliche Einigung zustande kommt - die Vergleichsgebühr. Diese Gebühren sind nicht exakt festgelegt, sondern der Rechtsanwalt bestimmt je nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Rechtssache, Umfang des anwaltlichen Zeitaufwands und anhand weiterer Kriterien innerhalb eines bestimmten Rahmens (daher: sog. Rahmengebühren) den angemessenen Ansatz der Gebühr (Sie kennen dieses Gebührensystem aus der Medizin bei privatärztlicher Behandlung, wenn der Arzt z.B. das dreifache der Gebühr liquidiert).








