Online Scheidung via Internet (»online-« oder »Mausklick-«Scheidung)
Selbstverständlich können Sie auch bei uns Ihr Scheidungsverfahren online durchführen. Allerdings stellen wir von Anfang an ein paar Dinge klar, die für die vielfach auf Internet-Seiten geworben wird, und die bei juristischen Laien zu großen Missverständnissen führen können.
Eine Scheidung wird (natürlich) nicht online verhandelt und ausgesprochen, sondern nach wie vor im Rahmen eines Gerichtstermins, zu dem in aller Regel auch beide Parteien erscheinen müssen, sofern sie im Bezirk des zuständigen Familiengerichts oder nicht allzu weit davon entfernt wohnen. Bei einer Scheidung via Internet wird – soweit dies möglich ist - der gesamte Prozeßstoff, wenn er unstreitig ist, so weit vorbereitet, daß in diesem Gerichtstermin neben der Anhörung der Eheleute lediglich noch Formalitäten verhandelt werden müssen.
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei gerichtlichen Verfahren - und dazu gehört das Scheidungsverfahren - an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Das RVG bestimmt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt bei dem vom Gericht bestimmten Streitwert berechnen darf, aber auch muß! Diese Gebühren sind ganz und gar unabhängig davon, ob Sie Ihre Scheidung online führen, oder ob Ihr Rechtsanwalt (auch) persönlich für Sie verfügbar ist.








