Anpreisungen

Vielfach versucht die Werbung für die Scheidung via Internet vor allem Ersparnis an Zeit und Geld (»Bequemlichkeit« und »Kostenersparnis«) zu suggerieren (»Sparen sie Zeit, Urlaubstage, Fahrerei für Anwaltsbesuche, Nerven und vor allem Geld!«). Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne (nur) bei einer online-Scheidung Geld sparen, weil
  • man nur einen Rechtsanwalt benötige; die Kosten könne sich der Mandant dann mit seinem Ehegatten teilen, und
  • die Gerichte bei einer online-Scheidung den Streitwert niedriger ansetzten, was zu einer Kostenersparnis führe.
Was die Kosten anbelangt, gibt es überhaupt keinen Unterschied zu einer sogenannten »konventionellen« (»normalen«) Scheidung: Natürlich können Sie auch bei einer »normalen« Scheidung mit Ihrem Ehegatten eine entsprechende kostensparende Vereinbarung treffen. Dies gilt auch für den Streitwert: Die Gerichte setzen durchwegs auch bei einer sogenannten einverständlichen Scheidung - also wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen - den normalen Streitwert an. Wenn einzelne Gerichte im Ausnahmefall von dieser Grundregel abweichen, dann hängt dies natürlich nicht davon ab, ob Sie Ihr Scheidungsverfahren online oder ganz normal führen, sondern ausschließlich davon, ob das Scheidungsverfahren einverständlich oder streitig geführt wird.