Kostenersparnis
Wenn sich die Eheleute im wesentlichen über die Scheidung und deren Folgen einig seien, könnten sie sich einen Anwalt »teilen«; die Anwaltskosten reduzierten sich so erheblich. Daher könnten mit einer einvernehmlichen Online-Scheidung die Scheidungskosten in der Regel um mehr als 50% gesenkt werden; dies könne leicht 1.200 € und mehr ausmachen. Jedenfalls, so die meisten Versprechungen, seien auf alle Fälle die Durchführung der Scheidung zu den gesetzlichen Grundkosten für Rechtsanwalt und Gericht garantiert.
Sodann verweisen viele Anbieter auf die Möglichkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Bedürftigkeit (»Bei bedürftigen Menschen übernehme sogar die Staatskasse die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht, und dies sei praktisch schon die Regel«).








