Unser Angebot zur Internet-Scheidung

Es gehört nach unserem Verständnis zu den Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt, daß man Ihnen auch, was eine internet-Scheidung anlangt, die Wahrheit mitteilt und nicht versucht, Sie mit - wenn auch manchmal geschickt verpackten - Scheinwahrheiten als Mandanten zu ködern.
Natürlich führen auch wir für Sie, wenn Sie dies wünschen, eine Online-Scheidung durch; sind jedoch darüber hinaus immer ohne Mehrkosten auch persönlich für Sie verfügbar. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über sämtliche Folgesachen, etwa und insbesondere über den Ehegatten- und Kindesunterhalt, über das Sorge- und Umgangsrecht und über die Vermögensauseinandersetzung (vor allem über den Zugewinnausgleich, sofern dieser Güterstand nicht durch Ehevertrag verändert ist) einig sein, und Sie sollten zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens seit mindestens zehn Monaten voneinander getrennt leben, so daß nurmehr das Scheidungsverfahren einvernehmlich durchzuführen ist, dann steht einer kostengünstigen Scheidung nichts im Wege, egal ob online oder »normal«.