Ablauf einer Online-Scheidung
(1) Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus; es enthält alle erforderlichen Angaben, die uns in die Lage versetzen, Ihre Scheidungsangelegenheit umgehend ohne weitere Rückfragen zu bearbeiten. Das Antragsformular ist unterteilt in:
- Allgemeine und persönliche Angaben zu beiden Eheleuten, gegebenenfalls zu gemeinsamen Kindern, sowie zur Eheschließung (Zeit und Ort)
- Angaben zu Punkt 4. sind nur dann erforderlich, wenn Sie weitergehende Beratung und Vertretung in den dort aufgeführten sogenannten »Scheidungsfolgesachen« wünschen. Nähere Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gern auf Anfrage kostenlos und unverbindlich.
(2) Senden Sie uns das Antragsformular über die bestehende Internetverbindung. Wir stellen sicher, daß die von Ihnen erteilten Informationen nicht unbefugt von Dritten eingesehen werden können. Selbstverständlich können Sie das Antragsformular auch ausdrucken und uns dann das ausfüllte und unterzeichnete Antragsformular per Post oder Telefax übermitteln.
(3) Drucken Sie die nach den gesetzlichen Bestimmungen für ein Scheidungsverfahren notwendige besondere Vollmacht für ein Scheidungsverfahren aus und lassen Sie uns diese ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit der Heiratsurkunde auf dem Postwege zukommen.
(4) Sobald uns alle Unterlagen (Antragsformular, Vollmacht und Heiratsurkunde) vollständig vorliegen und etwaige weitere auftauchende Fragen geklärt sind, werden wir Ihren Scheidungsantrag ausfertigen und unverzüglich bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Wenn Sie Prozeßkostenhilfe beantragen, gehören zu den bei Gericht einzureichenden Unterlagen auch der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auf amtlichem Vordruck mit allen dazugehörigen Anlagen (alle Nachweise zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen). Wenn Sie keine Prozeßkostenhilfe beantragen, warten wir die vorläufige Festsetzung des Streitwertes durch das Familiengericht ab und übersenden Ihnen dann die Anwaltsrechnung, die den notwendigen Gerichtskostenvorschuß mitumfaßt.
(5) Sobald wir den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht haben, vergibt das Gericht ein Aktenzeichen (Geschäftsnummer). Dieses Aktenzeichen teilen wir Ihnen mit.
(6) Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist durch das Familiengericht von Amts wegen durchzuführen. Den hierfür erforderlichen »Fragebogen zum Versorgungsausgleich« erhalten Sie nach Zustellung des Scheidungsantrages durch das Familiengericht über unsere Kanzlei mit schriftlichen Begleithinweisen, die Ihnen die Bearbeitung dieser Fragebögen erleichtern soll.
(7) Nach Klärung der beiderseitigen Rentenanwartschaften wird das Gericht einen Scheidungstermin festsetzen, zu dem Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Im Termin wird nach Anhörung der Parteien regelmäßig das Scheidungsurteil verkündet, das nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig wird und das Verfahren bei Gericht abschließt.
Die vorstehenden Punkte beschreiben nur den wesentlichen Verfahrensablauf und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über alle weiteren Einzelheiten werden wir Sie bei Durchführung der Online-Scheidung selbstverständlich umfassend informieren und beraten. Sollten Sie nach Abschuß eines Anwaltsvertrages mit uns weitere Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, werden wir diese kostenlos telefonisch beantworten.








