Sorgfältige Auswahl des Rechtsanwalts
Vom »blinden« Vertrauen in die unbegrenzten Fähigkeiten eines Rechtsanwalt ist dringend abzuraten: Der Mandant ist auch bei einem Rechtsanwalt vor falschem Rat und/oder Rechtsvertretung nicht unbedingt gefeit. Zunehmend häufen sich die Fälle, in denen Mandanten über die Arbeit ihres Rechtsanwalts - zumeist zu Recht - unzufrieden sind (wichtige Fristen werden versäumt, Informationen werden vergessen, nach der Vorschußzahlung verfliegt das Interesse am Fall, Mandanten werden ohne überzeugende Begründung in ein teures Gerichtsverfahren gedrängt, oder aber Beratungen sind schlichtweg falsch, fahren vor allem in Familiensachen den Mandanten wirtschaftlich an die Wand).
Gravierende Fehler des oftmals mangels Spezialisierung überforderten Rechtsanwalts können für Mandanten in einer finanziellen Katastrophe enden, zumal Ansprüche der Mandanten gegen ihre Anwälte oftmals aus sachlichen, rechtlichen oder schlichtweg aus finanziellen Gründen nicht durchsetzbar sind. Es genügt nicht, daß ein Rechtsanwalt nur schlecht arbeitet; vielmehr kann er für eine fehler- bzw. mangelhafte Arbeit nur dann haftbar gemacht werden, wenn seinem Mandanten daraus nachweislich ein Vermögensschaden entstanden ist. Erfahrungsgemäß liegen die Hürden für einen erfolgreichen Schadenersatzprozeß gegen einen Rechtsanwalt sehr hoch: Der Anwaltshaftungsprozeß ist ähnlich kompliziert und kostspielig wie der Arzthaftungsprozeß.








