Optimale Prozeßführung

Lassen sich (jedoch) familien- wie auch erbrechtliche Streitigkeiten nicht (mehr) vermeiden, setzen wir die Rechte unserer Mandantinnen/Mandanten in einem unvermeidbaren Prozess zielstrebig und entschlossen durch: bereit: Zwar ist die Führung von Prozessen nicht der Zweck unseres Handelns, doch verbleibt in solchen Fällen nur dieses unter Umständen unvermeidbare Mittel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Langjährige Prozesserfahrung und solide Kenntnis der Verfahrensordnungen befähigen uns, die Interessen der Mandanten auch vor Gericht erfolgreich zu vertreten. Dazu gehören die sorgfältige Aufklärung der Fakten und die gewissenhafte Abfassung der Schriftsätze. Ständige und rasche Unterrichtung der Mandanten über den Prozessverlauf ist ebenso selbstverständlich wie der qualifizierte fachliche und menschliche Beistand im Gerichtstermin. In jedem Stadium prüfen wir kritisch die Erfolgsaussichten, Risiken und die damit verbundenen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowie auch die Möglichkeiten eines auch dann noch machbaren fairen Kompromisses.