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Neue Regelungen für Pass- und Ausweisdokumente ab 01.11.2007
Die Eintragung eines Kindes in elterlichen Pass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen. Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter zwölf Jahren können auf Wunsch der Eltern auch elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem sechsten Lebensjahr aufgenommen.
Bisher wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt worden und bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Allein das Zielland entscheidet, ob ein Kinderreisepass zur visumfreien Einreise in dieses Land berechtigt oder nicht. Beispielsweise wird ein Kinderreisepass derzeit für die Einreise in die USA nicht akzeptiert, sondern zusätzlich ein Visum gefordert. In solchen Fällen kann es vorteilhaft sein, einen elektronischen Reisepass statt eines Kinderreisepasses für ein Kind unter zwölf Jahren zu beantragen, weil die Visumkosten entfallen.
Die Personalausweispflicht besteht weiterhin ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Sog. Kinderausweise werden bereits seit 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt; alte Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Eingestellt am 27.10.2007 von M.Klein , letzte Änderung: 27.10.2007
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