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Neues Unterhaltsrecht im Bundestag
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das neue Unterhaltsrechts verabschiedet. Nach einer Trennung der Eltern haben künftig die Belange der Kinder absoluten Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle. Beim Betreuungsunterhalt spielt es außerdem keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht; sie stehen nach dem Kind künftig beide im zweiten Rang. Das neue Recht wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Eingestellt am 10.11.2007 von M.Klein , letzte Änderung: 14.11.2007
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