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Sondervermögen »Kinderbetreuungsausbau«
Der Bund kann noch 2007 ein Sondervermögen »Kinderbetreuungsausbau« einrichten. Der Haushaltsausschuß hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Dr. 16/6596) zugestimmt. Zudem beschloß der Ausschuß auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Entfristung des Kinderzuschlags, mit dem Familien im Niedriglohnsektor unterstützt werden. Bisher ist diese Förderung auf drei Jahre befristet.
Mit dem Sondervermögen «Kinderbetreuungsausbau» wird der Bundeshaushalt 2007 mit insgesamt 2,15 Milliarden Euro belastet. Diese Mittel sollen zum Ausbau der Infrastruktur für die Kleinkinderbetreuung dienen. Für die Sprecher der Koalitionsfraktionen ist der Koalitionsentwurf ein »Quantensprung für die Zukunft des Landes«. Die Einrichtung eines Sondervermögens sei der richtige Weg, der sicherstelle, daß das Geld nicht versickere, sondern vor Ort ankomme. Die Kinderbetreuung sei zwar eine gesamtstaatliche Aufgabe; zuständig blieben aber weiterhin die Länder. Der Bund übernehme nur eine Impulsfunktion für Investitionen und für die Betriebskosten.
Eingestellt am 28.10.2007 von M.Klein , letzte Änderung: 31.10.2007
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