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Kostenaufwand in Familiensachen - FD-Platzhalter-rund

Kostenaufwand in Familiensachen





Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens
Die Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens setzen sich in aller Regel aus drei Einzelposten zusammen:

Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Gerichtliche Verfahrenskosten
eigene Kosten der Mandantin/des Mandanten (etwa Kommunikations- und Fahrtkosten).


Gesamtverfahrenswert
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und die gerichtlichen Verfahrenskosten werden nach dem sogenannten Gesamtverfahrenswert ermittelt; diesen setzt das Gericht aus den Einzelverfahrenswerten für Scheidung und Scheidungsfolgesachen (etwa Versorgungsausgleich) regelmäßig im Laufe des Verfahrens vorläufig, und sodann nach Abschluß des Verfahrens endgültig fest.

Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Die Höhe der Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] oder nach einer besonderen Vereinbarung. Alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind an die geltenden Gesetze (hier insbesondere an das Gebühren- und Kostenrecht) gebunden: Sie dürfen für ein gerichtliches Verfahren nicht weniger verlangen, als das Gebührenrecht vorsieht, und mehr nur dann, wenn sie mit ihrer Mandantin/ihrem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung (»Gebühren- bzw. Honorarvereinbarung«), insbesondere für einen Erfolg, abgeschlossen haben. Für eine Internet-Scheidung (Hilfe beim Ausfüllen der Formulare, Einreichen der Scheidung bei Gericht und vollständige Abwicklung des familiengerichtlichen Verfahrens) dürfen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte für ihren Online-Scheidungs-Service nicht weniger abrechnen, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Besonderheiten gelten für Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sowie für Zahlungspflichten Dritter (insbesondere Mehr- und Sonderbedarf und Prozessfinanzierung).





Bundesamt für Justiz
Kosten der Gerichte und Behörden

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Telefax: 0941 / 59 55 040
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