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Kostenaufwand in Familiensachen
Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens
Gesamtverfahrenswert
Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Gerichtliche Verfahrenskosten
Ausführliche weiterführende Hinweise
Gebührentabellen, Kostentabellen und Kostenrechner
Kostengesetze
Bundesamt für Justiz
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Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens
Die Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens setzen sich in aller Regel aus drei Einzelposten zusammen:
Die Kosten eines familienrechtlichen Gerichtsverfahrens setzen sich in aller Regel aus drei Einzelposten zusammen:
• Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
• Gerichtliche Verfahrenskosten
• eigene Kosten der Mandantin/des Mandanten (etwa Kommunikations- und Fahrtkosten).
Gesamtverfahrenswert
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und die gerichtlichen Verfahrenskosten werden nach dem sogenannten Gesamtverfahrenswert ermittelt; diesen setzt das Gericht aus den Einzelverfahrenswerten für Scheidung und Scheidungsfolgesachen (etwa Versorgungsausgleich) regelmäßig im Laufe des Verfahrens vorläufig, und sodann nach Abschluß des Verfahrens endgültig fest.
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und die gerichtlichen Verfahrenskosten werden nach dem sogenannten Gesamtverfahrenswert ermittelt; diesen setzt das Gericht aus den Einzelverfahrenswerten für Scheidung und Scheidungsfolgesachen (etwa Versorgungsausgleich) regelmäßig im Laufe des Verfahrens vorläufig, und sodann nach Abschluß des Verfahrens endgültig fest.
Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Die Höhe der Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] oder nach einer besonderen Vereinbarung. Alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind an die geltenden Gesetze (hier insbesondere an das Gebühren- und Kostenrecht) gebunden: Sie dürfen für ein gerichtliches Verfahren nicht weniger verlangen, als das Gebührenrecht vorsieht, und mehr nur dann, wenn sie mit ihrer Mandantin/ihrem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung (»Gebühren- bzw. Honorarvereinbarung«), insbesondere für einen Erfolg, abgeschlossen haben. Für eine Internet-Scheidung (Hilfe beim Ausfüllen der Formulare, Einreichen der Scheidung bei Gericht und vollständige Abwicklung des familiengerichtlichen Verfahrens) dürfen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte für ihren Online-Scheidungs-Service nicht weniger abrechnen, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Besonderheiten gelten für Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sowie für Zahlungspflichten Dritter (insbesondere Mehr- und Sonderbedarf und Prozessfinanzierung).
Die Höhe der Gebühren der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] oder nach einer besonderen Vereinbarung. Alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind an die geltenden Gesetze (hier insbesondere an das Gebühren- und Kostenrecht) gebunden: Sie dürfen für ein gerichtliches Verfahren nicht weniger verlangen, als das Gebührenrecht vorsieht, und mehr nur dann, wenn sie mit ihrer Mandantin/ihrem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung (»Gebühren- bzw. Honorarvereinbarung«), insbesondere für einen Erfolg, abgeschlossen haben. Für eine Internet-Scheidung (Hilfe beim Ausfüllen der Formulare, Einreichen der Scheidung bei Gericht und vollständige Abwicklung des familiengerichtlichen Verfahrens) dürfen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte für ihren Online-Scheidungs-Service nicht weniger abrechnen, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Besonderheiten gelten für Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sowie für Zahlungspflichten Dritter (insbesondere Mehr- und Sonderbedarf und Prozessfinanzierung).
Gerichtliche Verfahrenskosten
Die gerichtlichen Verfahrenskosten regelt das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen [FamGKG], geändert durch das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 [KostRÄG 2021]) vom 21.12.2020.
Die gerichtlichen Verfahrenskosten regelt das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen [FamGKG], geändert durch das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 [KostRÄG 2021]) vom 21.12.2020.
Ausführliche weiterführende Hinweise
Kostenaufwand in Familiensachen
Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Kosten
Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltsvergütung
Beratungs- und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
Zahlungspflichten Dritter: Mehr- und Sonderbedarf, Rechtschutzversicherungen und Prozessfinanzierung
Gebührentabellen, Kostentabellen und Kostenrechner
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zu Gebühren und Honoraren
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zu Gebühren und Honoraren
DAV-Prozesskostenrechner
Soldan-Prozesskostenrechner
Allianz-Prozesskostenrechner
Kostengesetze
Gerichtskostengesetz (GKG)
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
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(neben dem Stadttheater)
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