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Philosophie unserer Kanzlei - Regensburg2

Philosophie unserer Kanzlei




Ihre Interessen und Ziele stehen im Mittelpunkt unserer Berufsauffassung; wir setzen sie daher umsichtig, effizient und ohne vermeidbaren Aufwand durch. Unser Interesse und unser Ziel ist es, Sie als unsere Mandantin / unseren Mandanten optimal zu betreuen und das bestmöglichste Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir legen besonders grossen Wert auf eine harmonische und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten sowie darauf, für diese sehr gut erreichbar zu sein (Kommunikations-Management). Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg: Zufriedene Mandanten sind für uns die beste Werbung.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen bieten wir hochkompeteten Service und hochqualifizierte Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Wir arbeiten hochspezialisiert, setzen also fachliche Schwerpunkte in unserer Tätigkeit in dem Fachbereich »Familienrecht und Erbrecht«. Diese Spezialisierung, unsere langjährige Erfahrung und die stetige Weiterbildung tragen dazu bei, dass wir bundesweit gefragt und tätig sind, weil wir Sie vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen) vertreten dürfen.


Vertrauen und Kompetenz

Vertrauen und Kompetenz sind die Grundlagen der Philosophie unserer Kanzlei.
Bereits zu Beginn Ihres Beratungsbedarfs treffen Sie mit der Wahl Ihre/r/s Rechtsanwältin / Rechtsanwalts eine bedeutsame Entscheidung, die in hohem Maße von Vertrauen und Kompetenz getragen wird. Dies gilt erst recht und insbesondere, wenn und weil so wichtige Angelegenheiten wie Trennung / Scheidung von einem Ehepartner anstehen und mit allen dazugehörigen - nicht nur emotionalen und psychischen, sondern vor allem auch finanziellen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen und Folgen - Ihren weiteren Lebensweg beeinflussen. Auswirkungen und Tragweite solcher Ereignisse kann der davon betroffene Ehegatte, der sich oftmals unversehens in eine solche Situation gestellt sieht, am Anfang vielfach noch nicht einmal ansatzweise ermessen.
Unsere Homepage soll auch dazu dienen, Ihnen eine Vorstellung über die Vielfalt der im Zusammenhang mit Trennung / Scheidung einhergehenden rechtlichen Probleme zu vermitteln. Unsere Darstellung kann kein persönliches Gespräch und erst recht keine umfassende Beratung ersetzen, die nur dann effektiv und sinnvoll ist, wenn sie auf Ihren Einzelfall ausgerichtet ist. Verstehen Sie unsere Homepage daher als Einladung, sich an uns zu wenden, wenn Sie vor einer Trennung /Scheidung stehen oder sich bereits mitten in diesen Ereignissen befinden und der Meinung sind, daß Sie hochspezialisierter rechtlicher Beratung und individueller anwaltlicher Betreuung bedürfen, damit wir Ihre rechtlichen Interessen umfassend wahren können.
Natürlich laden wir auch diejenigen Mitbürgerinnen / Mitbürger ein, uns zu einer Beratung aufzusuchen, wenn sie - in guter Absicht, dennoch aber für den Krisenfall vorbeugend - mögliche Trennungs- und Scheidungsfolgen bereits vor einer Eheschließung oder während einer bereits geschlossenen Ehe in einem Ehevertrag geregelt wissen möchten.

Gute und umfassende Beratung

Wir verstehen unsere anwaltliche Aufgabe darin, Ihre Interessen und Ziele umsichtig, effizient und ohne vermeidbaren Aufwand bestens umzusetzen.
Nach unserem Verständnis optimierter anwaltlicher Tätigkeit müssen alle daher möglichen Probleme vor Verhärtung eines Streits erfasst und ausgeräumt werden. Daher legen wir besonderen Wert darauf, bereits im Vorfeld bzw. zu Beginn einer Auseinandersetzung nicht nur die juristischen Interessen unserer Mandanten zu berücksichtigen, sondern auch die dahinter stehenden - meist wirtschaftlichen - Interessen zu beachten und gemeinsam optimierte Lösungen zu erarbeiten. Das Recht sollte daher den wirtschaftlichen oder ideellen Interessen zumindest gleichgeordnet sein.

Außergerichtliche Einigung

Wir versuchen zunächst vorrangig, sich abzeichnende oder bereits vorhandene Konflikte durch gütliche außergerichtliche Einigung bereits im Ansatz bereinigen. Im Familienrecht bleiben viele Ehepartner auch nach Zerfall ihrer Ehe über ihre Kinder lebenslang miteinander verbunden, so daß es bereits das Wohl dieser Kinder – unabhängig von ihrem Alter – gebietet, Ehen möglichst unstreitig und kostengünstig aufzulösen. Auch im Erbrecht gilt es, zerstrittene Familien nicht noch weiter in kostspielige Auseinandersetzungen zu treiben, sondern allseits zufriedenstellende vernünftige und kostensparende Gesamtlösungen zu erarbeiten.
Aussergerichtliche Einigung ist daher vor allem im Familienrecht und im Erbrecht schneller, effektiver und kostengünstiger als gerichtliche Auseinandersetzungen. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung verliert eine Partei leicht das Gesicht; das erschwert kooperative Zusammenarbeit nach einem Prozess ungemein. Zudem kommen juristische Siege allein erfahrungsgemäss im Gesamtergebnis viel teurer als eine Lösung, die alle Probleme auf allen Ebenen sachgerecht ohne gerichtlichen Streit berücksichtigt.
Vielfach ist es sinnvoll und auch von allen Beteiligten gewünscht, zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten ein Schiedsgericht für Familiensachen anzurufen.

Optimale Prozessführung

Lassen sich (jedoch) familien- wie auch erbrechtliche Streitigkeiten nicht (mehr) vermeiden, setzen wir die Rechte unserer Mandantinnen/Mandanten in einem unvermeidbaren Prozess zielstrebig und entschlossen durch: bereit: Zwar ist die Führung von Prozessen nicht der Zweck unseres Handelns, doch verbleibt in solchen Fällen nur dieses unter Umständen unvermeidbare Mittel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Langjährige Prozesserfahrung und solide Kenntnis der Verfahrensordnungen befähigen uns, die Interessen der Mandanten auch vor Gericht erfolgreich zu vertreten. Dazu gehören die sorgfältige Aufklärung der Fakten und die gewissenhafte Abfassung der Schriftsätze. Ständige und rasche Unterrichtung der Mandanten über den Prozessverlauf ist ebenso selbstverständlich wie der qualifizierte fachliche und menschliche Beistand im Gerichtstermin. In jedem Stadium prüfen wir kritisch die Erfolgsaussichten, Risiken und die damit verbundenen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowie auch die Möglichkeiten eines auch dann noch machbaren fairen Kompromisses.

Kontakt

Telefon: 0941 / 5955030
Telefax: 0941 / 59 55 040
E-Mail: info[at]kk.famr.eu

Rechtsanwalt
Michael Klein

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Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwältin
Marion Klein

Rechtsanwältin Marion Klein
Fachanwältin für Familienrecht

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