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Pfändungsschutz und Pfändungsfreigrenzen
für Arbeitseinkommen ab 01.07.2021
Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 wurde mit Wirkung zum 01.07.2010 das Pfändungsschutzkonto eingeführt; es sollte den früheren maßnahmenbezogenen und nur partiellen gerichtlichen Kontopfändungsschutz durch ein leicht zu handhabendes Verfahren ablösen, Lücken in dem bisherigen Kontopfändungsschutz schliessen, und alle Zahlungseingänge gleich behandeln. Seit dem 01.01.2012 werden Guthaben auf Zahlungskonten ausschließlich nach den Regelungen über das Pfändungsschutzkonto geschützt.
Der Gesetzgeber hat das Pfändungsschutzkonto mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz [PkoFoG] - BGBl I 2466), das weitgehend am 01.12.2021 in Kraft treten wird, weiterentwickelt.
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