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Tabellen/Hinweise/Formulare zum Unterhaltsrecht - FD-Platzhalter-rund

Tabellen/Hinweise/Formulare zum Unterhaltsrecht






Bundeseinheitliche Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL)

Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages hat am 14.02.2003 erstmals aus den Süddeutschen Leitlinien eine Bundeseinheitliche Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien aller deutschen Oberlandesgerichte entwickelt. Diese Struktur stellt eine Gliederung dar, nach der alle unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte aufgebaut sein sollten. Die aktuelle Fassung der Bundeseinheitlichen Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien (BuL) wurde am 25.10.2010 veröffentlicht.

Bremer Tabelle

Die Bremer Tabelle dient der Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts, der nach einer Scheidung von dem unterhaltspflichtigen an den unterhaltsberechtigten Ehepartner zu bezahlen ist. Der nach der Differenz- oder Additionsmethode ermittelte »Rohunterhalt« wird mittels der »Bremer Tabelle« in ein fiktives Bruttoeinkommen hochgerechnet. Aus diesem ermittelten Betrag wird unter Ansatz der aktuellen Beitragsquote zur gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe des Altersvorsorgeunterhalts ermittelt. Damit es hierdurch nicht zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes kommt, wird auf seiten des Unterhaltsschuldners der ermittelte Altersvorsorgeunterhaltsbetrag bei der Ermittlung des Elementarunterhaltanspruchs des Unterhaltsgläubigers, der seinen laufenden Lebensbedarf decken soll, einkommensmindernd berücksichtigt.


Leistungen für Kinder

Kindergeld
Kindergeldzuschlag
Kinderbonus
Kinderfreizeitbonus
Kinderkrankengeld
Kinderfreibetrag



Vereinfachtes Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt

Hier finden Sie das Antragsformular für die Festsetzung des Kindesunterhalts Minderjähriger im Vereinfachten Verfahren sowie ein Formular für Einwendungen des Antragsgegners mit Hinweisblättern.

Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im Vereinfachten Verfahren
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Hinweisblatt Antragsformular Vereinfachtes VerfahrenVereinfachtes Verfahren
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Formular Einwendungen Antragsgegner im Vereinfachten Verfahren
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Hinweisblatt Formular Einwendungen im Vereinfachten Verfahren
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Telefax: 0941 / 59 55 040
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