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Unsere Kanzlei in der überregionalen Presse
Erstmals wurde in Heft 46/1999 die sog. »Große Anwaltsliste« veröffentlicht; eine weitere »Große Anwaltsliste II« wurde in Heft 22/2000 publiziert. In Heft Nr. 22/2004 hat das Nachrichtenmagazin auf Seite 184 unter dem Haupttitel »Scheidung - Regeln für den Rosenkrieg« unter anderem darauf hingewiesen, »wo Ihre Scheidung in guten Händen ist: die große Focus-Anwaltsliste« (Seite 6), und diese Liste sodann auf den Seiten 193 ff publiziert.
Die in den jeweiligen Artikeln genannten Spezialisten wurden anfangs anhand folgender Kriterien ausgewählt:
(1) Beurteilungen von Kollegen: Die Redaktion der Zeitschrift hat schriftlich und in telefonischen Interviews in dem jeweiligen Fachgebiet schwerpunktmäßig tätige Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte gebeten, besonders spezialisierte Kolleginnen / Kollegen zu benennen und sodann diejenigen Juristinnen/Juristen aufgeführt, die besonders oft empfohlen worden sind,
(2) Beurteilungen von Mandanten,
(3) Publikationen: Ausgewertet wurde die Anzahl der juristischen Fachbücher und der Veröffentlichungen der vergangenen Jahre in den gängigen Fachzeitschriften des jeweiligen Fachgebiets.
Eine herausragende Anzahl von Kollegenempfehlungen ist in den Listen mit zwei Punkten für häufige Nennung hervorgehoben. Die komplette Liste mit allen 790 Top-Anwälten ist im FOCUS-SPEZIAL »Anwälte« abgedruckt.
Auch in den Jahren 2020 und 2021 hat das Nachrichtenmagazin focus die TOP-Anwälte Deutschlands im Familienrecht ermittelt. Hierzu hat focus mitgeteilt: Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden, und so zu ihrem Recht zu kommen. In den Focus Anwaltslisten 2020 und 2021 sind wir erneut unter den führenden Rechtsanwälten Deutschlands im Familienrecht vertreten. Für die Liste der TOP-Rechtsanwälte wurden über 16.000 Fachanwälte durch das Hamburger Marktforschungsinstitut Statista befragt. Die befragten Fachanwälte konnten für die verschiedenen Fachgebiete einen oder mehrere Kollegen außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen, die sich ihrer Meinung nach durch hohe Kompetenz und Erfahrung auszeichnen, nicht jedoch die eigene Kanzlei nennen. Die Anwaltsliste wurde der Ausgabe 37/20 des focus beigelegt.
Das Institut Statista hat im Auftrag von Focus Juristen in Deutschland befragt, wen sie als Anwalt empfehlen würden, und so Spezialisten für die wichtigsten Rechtsgebiete ermittelt. Die Liste der TOP-Rechtsanwälte, die das Institut Statista im Jahre 2020 für Focus erhoben hat, basiert auf den Empfehlungen von mehr als 4200 Fachanwälten, die dafür befragt wurden. Insgesamt waren 16.703 Fachanwälte aus den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Strafrecht angeschrieben worden. Mehr als 25 Prozent beantworteten den Fragebogen und gaben ihre persönlichen Empfehlungen ab. Die Häufigkeit der Kollegenempfehlungen bestimmte primär, welche Rechtsanwälte in die Liste aufgenommen wurden. Die Befragten konnten für jedes ihrer Fachgebiete einen oder mehrere Kollegen außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen, die sich ihrer Meinung nach durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen.













Ausschnitt aus der großes focus-Liste 2004
Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Klein sind das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht und das Familienvermögensrecht (einschließlich des Ehegüter-
und des Ehevertragsrechts, insbesondere Zugewinnaus-
gleich und Gütergemeinschaft).
PRESSEMITTEILUNG AUS DEM BURDA-NEWSROOM vom 15.10.2013
Focus-Spezial ermittelt 790 führende Juristen und Wirtschaftskanzleien aus allen relevanten Fachbereichen und liefert den Lesern die entscheidenden Informationen, um zu ihrem Recht zu gelangen. Die Ausgabe „Deutschlands Top-Anwälte“ blickt hinter die Kulissen herausragender Kanzleien für insgesamt 24 juristische Spezialgebiete von Arbeitsrecht über Gesellschafts- und Immobilienrecht bis hin zu Wirtschaftsrecht; klärt über die wichtigsten Fakten zu Miet-, Steuer- und Verkehrsrecht auf und hilft bei der Suche nach dem richtigen Experten.
Für die Liste der Top-Rechtsanwälte und -Wirtschaftskanzleien wurden mehr als 4.200 Fachanwälte und über 1.700 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien befragt. Die Auswahl erfolgte über die Häufigkeit der Kollegen-Empfehlungen. Zusätzlich wurden Mandantenbewertungsportale aus dem Internet herangezogen und Erwähnungen in Branchenpublikationen sowie in der Wirtschaftspresse bei der Bewertung berücksichtigt. Die Anwälte und Kanzleien, die in diesem deutschlandweiten Focus-Vergleich zu den führenden des Landes zählen, erhalten die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt 2013“ bzw. „Top-Wirtschaftskanzlei 2013“ für ihr jeweiliges Fachgebiet.
„Die Anwaltslisten ermöglichen es unseren Lesern, gezielt einen Top-Juristen aus allen wichtigen Fachgebieten zu finden und so zu ihrem Recht zu kommen. Focus vermittelt zudem alle relevanten Informationen zum Thema Recht und erläutert, worauf vor Gericht zu achten ist“, so Focus-Chefredakteur Jörg Quoos.
Im Bundesland Bayern führt die focus-Liste 2013 im Bereich Familienrecht insgesamt nur mehr 17 Fachanwältinnen/Fachanwälte auf, davon im Raum Nordbayern (Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg und Nürnberg) nur 5 Fachanwältinnen/Fachanwälte, im Raum Südbayern (Oberlandesgerichtsbezirk München) nur mehr 12 Fachanwältinnen/Fachanwälte.
Von diesen insgesamt 17 Fachanwältinnen/Fachanwälten in Bayern erhielten nur zwei Fachanwältinnen und ein Fachanwalt (= Michael Klein, Regensburg) das Prädikat "häufig empfohlen".
Die Stern-Liste vom 21.05.2021 versammelt von Arbeits- bis Verkehrsrecht die Experten, die von anderen Anwälten empfohlen werden.
Mehr als 165.000 Anwälte bieten in über 50.000 Kanzleien Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland ihre Dienste an. Orientierung vermittelt allenfalls der Fachanwaltstitel, der zwischenzeitlich weit verbreitet ist. Der stern hat deshalb diejenigen gefragt, die sich am besten in dem unübersichtlichen Markt auskennen: Die Anwälte selbst; sie erleben die Kollegen und wissen, wer vor Gericht und in Verhandlungen das Beste rausholt.
Partner der Untersuchung ist das renommierte Marktforschungsinstitut Statista, das weltweit Rankings und Top-Listen ermittelt. Zunächst wurde eine Liste von Anwälten aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Regionen recherchiert. Diese Stichprobe wurde mithilfe der Register der regionalen Rechtsanwaltskammern, des Anwaltsverzeichnisses des Deutschen Anwaltvereins und über Recherchen zu Webauftritten von Kanzleien erstellt. Darüber hinaus konnten sich weitere Anwälte zur Teilnahme direkt registrieren. So wurden 24.813 Juristen zu einer Onlinebefragung in dem Zeitraum vom 28. September bis zum 6. November 2020 eingeladen. Jeder Teilnehmer konnte pro Rechtsgebiet bis zu zehn Kanzleien für Privatmandanten empfehlen. Gefragt wurde bewusst nicht nach einzelnen Personen, sondern nach Kanzleien, weil dort eher eine umfassende und durchgehende Betreuung zu erwarten ist. Keine Kanzlei konnte sich um die Teilnahme an der Befragung bewerben oder die Aufnahme in die Liste beeinflussen; auch konnten die Teilnehmer der Befragung ihre eigene Kanzlei selbstverständlich nicht nennen.
Insgesamt 3928 Teilnehmer haben 17.958 Empfehlungen gegeben. Der stern hat die besten 177 Kanzleien aus vier Fachgebieten – von Arbeitsrecht bis Verkehrsrecht genannt. Auch wenn es sich um eine Expertenbefragung handelt, so wurde doch eine Mindestanzahl von Bewertungen festgelegt – in der Regel zehn, abhängig von der Größe des Rechtsgebiets. Auf die Bestenliste haben es nur Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden. Der stern gibt so eine Orientierungshilfe, wo Mandanten hohe Kompetenz erwarten können – das bedeutet keine Abqualifizierung aller übrigen Kanzleien.

Der stern hat mitgeteilt, wie die besten Anwaltskanzleien ermittelt wurden. Mehr als 165.000 Anwälte böten in über 50.000 Kanzleien in Deutschland ihre Dienste an. Orientierung vermittele allenfalls ein Fachanwaltstitel, über den etwa 45.000 Rechtsberater verfügen. Es seien daher diejenigen gefragt worden, die sich am besten in dem unübersichtlichen Markt auskennen: Die Rechtsanwälte selbst; sie erlebten die Kollegen und wüßten, wer vor Gericht und in Verhandlungen das Beste herausholt.
Partner der Untersuchung sei das renommierte Marktforschungsinstitut Statista, das weltweit Rankings und Top-Listen ermittelt. Die stern-Redaktion arbeite nur mit Studienpartnern mit hoher Expertise; diese bringe Statista mit. Das unabhängige Marktforschungsinstitut sei für eine Vielzahl von Auftraggebern tätig; die Neutralität der Datenerhebung und -analyse sei aber immer gewährleistet. Über den Fragebogen und die Studienkriterien habe die stern-Redaktion entschieden.
Zunächst wurde eine Liste von Anwälten aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Regionen recherchiert; diese Stichprobe wurde mithilfe der Register der regionalen Rechtsanwaltskammern, des Anwaltsverzeichnisses des Deutschen Anwaltvereins und über Recherchen zu Webauftritten von Kanzleien erstellt. Darüber hinaus konnten sich weitere Anwälte zur Teilnahme direkt registrieren. So wurden 24.813 Juristen zu einer Onlinebefragung eingeladen, die vom 28. September 2020 bis zum 6. November 2020 gelaufen ist. Jeder Teilnehmer konnte pro Rechtsgebiet bis zu zehn Kanzleien für Privatmandanten empfehlen. Gefragt wurde bewusst nicht nach einzelnen Personen, sondern nach Kanzleien, weil dort eher eine umfassende und durchgehende Betreuung zu erwarten ist. Keine Kanzlei konnte sich um die Teilnahme an der Befragung bewerben oder die Aufnahme in die Liste beeinflussen, und die Teilnehmer konnten ihre eigene Kanzlei selbstverständlich nicht nennen.
Insgesamt 3.928 Teilnehmer hätten 17.958 Empfehlungen gegeben. Es sei eine Mindestanzahl von Bewertungen festgelegt worden - in der Regel zehn, abhängig von der Größe des Rechtsgebiets. Auf die Bestenliste hätten es nur Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden. Der stern gebe so eine Orientierungshilfe, wo Mandanten hohe Kompetenz erwarten können.
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