Telefon
0941 / 59 55 030
Telefon

Wir beraten Sie gerne! 0941 / 5955030

Online Scheidung via Internet (»online-« oder »Mausklick-«Scheidung) - Regensburg_Dom

Online Scheidung via Internet
(»online-« oder »Mausklick-«Scheidung)




Es wird in Deutschland sehr viel über die sogenannte Internet-Scheidung (auch »online-« oder »Mausklick-«Scheidung genannt) diskutiert. Wenn Sie sich im Internet über ein solches Verfahren informieren wollen, finden Sie eine Vielzahl von Anbietern derartiger Dienstleistungen und eine Fülle kaum mehr überschaubarer - teils guter, teils mittelmäßiger, aber auch schlechter, manchmal auch falscher - Informationen. Vielfach wird versucht, den Eindruck zu erwecken, bei einer online-Scheidung könnten Sie Geld sparen. Dies allein ist bereits grundlegend falsch.

Selbstverständlich können Sie auch bei uns Ihr Scheidungsverfahren online durchführen. Allerdings stellen wir von Anfang an ein paar Dinge klar, die für die vielfach auf Internet-Seiten geworben wird, und die bei juristischen Laien zu großen Missverständnissen führen können.

Eine Scheidung wird (natürlich) nicht online verhandelt und ausgesprochen, sondern nach wie vor im Rahmen eines Gerichtstermins, zu dem in aller Regel auch beide Parteien erscheinen müssen, sofern sie im Bezirk des zuständigen Familiengerichts oder nicht allzu weit davon entfernt wohnen. Bei einer Scheidung via Internet wird – soweit dies möglich ist - der gesamte Prozeßstoff, wenn er unstreitig ist, so weit vorbereitet, daß in diesem Gerichtstermin neben der Anhörung der Eheleute lediglich noch Formalitäten verhandelt werden müssen.

Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei gerichtlichen Verfahren - und dazu gehört das Scheidungsverfahren - an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Das RVG bestimmt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt bei dem vom Gericht bestimmten Streitwert berechnen darf, aber auch muß! Diese Gebühren sind ganz und gar unabhängig davon, ob Sie Ihre Scheidung online führen, oder ob Ihr Rechtsanwalt (auch) persönlich für Sie verfügbar ist.


Anpreisungen

Vielfach versucht die Werbung für die Scheidung via Internet vor allem Ersparnis an Zeit und Geld (»Bequemlichkeit« und »Kostenersparnis«) zu suggerieren (»Sparen sie Zeit, Urlaubstage, Fahrerei für Anwaltsbesuche, Nerven und vor allem Geld!«). Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne (nur) bei einer online-Scheidung Geld sparen, weil man nur einen Rechtsanwalt benötige; die Kosten könne sich der Mandant dann mit seinem Ehegatten teilen, und die Gerichte bei einer online-Scheidung den Streitwert niedriger ansetzten, was zu einer Kostenersparnis führe.

Bequemlichkeit
Mandantengespräche in den Kanzleiräumen seien überflüssig, da ja alle erforderlichen Informationen online von den Mandanten übersandt würden. Häufig dienten erste Gespräche mit dem Anwalt der Klärung all der Fragen, die bei der Scheidung über’s Internet schon mit dem Online-Scheidungsantrag von den Mandanten beantwortet würden. Die Scheidungsformalitäten seien gering und könnten bequem und unkompliziert von zu Hause aus über Antragsformulare online übermittelt werden. Der Mandant spare sich also den Weg zum Anwalt, könne vielmehr zu jeder Zeit vom PC zu Hause aus die Formalitäten erledigen. Außerdem biete das Internet eine gewisse Anonymität: »Online brauchen die Leute keine Sorge zu haben, Privates preisgeben zu müssen, es werden nur Fakten abgefragt.«

Kostenersparnis
Wenn sich die Eheleute im wesentlichen über die Scheidung und deren Folgen einig seien, könnten sie sich einen Anwalt »teilen«; die Anwaltskosten reduzierten sich so erheblich. Daher könnten mit einer einvernehmlichen Online-Scheidung die Scheidungskosten in der Regel um mehr als 50% gesenkt werden; dies könne leicht 1.200 € und mehr ausmachen. Jedenfalls, so die meisten Versprechungen, seien auf alle Fälle die Durchführung der Scheidung zu den gesetzlichen Grundkosten für Rechtsanwalt und Gericht garantiert.

Was die Kosten anbelangt, gibt es überhaupt keinen Unterschied zu einer sogenannten »konventionellen« (»normalen«) Scheidung: Natürlich können Sie auch bei einer »normalen« Scheidung mit Ihrem Ehegatten eine entsprechende kostensparende Vereinbarung treffen. Dies gilt auch für den Streitwert: Die Gerichte setzen durchwegs auch bei einer sogenannten einverständlichen Scheidung - also wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen - den normalen Streitwert an. Wenn einzelne Gerichte im Ausnahmefall von dieser Grundregel abweichen, dann hängt dies natürlich nicht davon ab, ob Sie Ihr Scheidungsverfahren online oder ganz normal führen, sondern ausschließlich davon, ob das Scheidungsverfahren einverständlich oder streitig geführt wird.

Sodann verweisen viele Anbieter auf die Möglichkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Bedürftigkeit (»Bei bedürftigen Menschen übernehme sogar die Staatskasse die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht, und dies sei praktisch schon die Regel«).


Ablauf einer Internet-Scheidung
Der Ablauf einer Internet-Scheidung wird wie folgt geschildert:
  • • Die Mandantin/der Mandant müsse zunächst ein Formular für den Rechtsanwalt am Bildschirm ausfüllen, weil das Familiengericht für das Scheidungsverfahren einige persönliche Angaben benötige,
  • • Der Rechtsanwalt fertige dann den Scheidungsantrag, gegebenenfalls verbunden mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe,
  • • Seine Mandantin/sein Mandant erhalte sodann eine Abschrift zur Durchsicht, damit sie/er gegebenenfalls Änderungswünsche äußern könnten,
  • • Nunmehr werde der endgültige Antrag an das zuständige Gericht (Familiengericht am Amtsgericht) eingereicht gesandt, zusammen mit dem notwendigen Vorschuß auf die Gerichtskosten,
  • • Das Familiengericht sende sodann die Formulare für den Versorgungsausgleich auf dem Postwege zu (bezüglich der anwaltlich vertretenen Partei an deren Rechtsanwalt, bezüglich der anderen – nicht anwaltlich vertretenen - Partei an diese direkt),
  • • Nach Rücksendung der Formulare per Post kläre das Gericht die beiderseitigen ehezeitlich erworbenen Rentenanwartschaften,
  • • Wenn alle Rentenauskünfte komplett vorlägen, beraume das Familiengericht Schlußtermin an, bei dem beide Parteien und wenigstens ein Rechtsanwalt anwesend sein müßten (Slogan: »10-15 Minuten am Familiengericht«).

Tatsachen über die Internet-Scheidung

(Auch) die Idee der Internet-Scheidung verdanken wir den Amerikanern (»Kümmern Sie sich auch lieber um 'ernsthaftere Angelegenheiten' als um Ihre Scheidung?« - mit einem solchen Slogan etwa wirbt eine amerikanische Scheidungs-website für ihren Service). Allerdings: Nichts von allem ist eins zu eins auf Deutschland zu übertragen, weil sich die Rechtssysteme beider Staaten (und damit auch die Anwaltsgebührensysteme) grundlegend unterscheiden.

Grundregel
Das Online-Angebot gilt, genau wie in den USA, nur für sogenannte einverständliche Scheidungen, bei denen die Eheleute ohnehin einvernehmlich auseinander gehen und sich zudem über alle Scheidungsfolgen einig sind. Wir erläutern Ihnen im folgenden, daß sich dann eine sogenannte online-Scheidung überhaupt nicht von einer sogenannten »normalen« Scheidung unterscheidet.

Bequemlichkeit
Der Zerfall einer ehelichen Beziehung, gar einer Familie, ist einer der tiefgreifendsten Einschnitte im Leben eines Menschen. Die wenigsten Betroffenen sind zunächst in der Lage, mühelos die damit verbundenen Probleme auf Anhieb zu bewältigen. Wir halten daher im Regelfall weder Mandantengespräche in den Kanzleiräumen für überflüssig, noch erste Gespräche mit dem Anwalt zur Klärung aller mit Trennung/Scheidung verbundenen Fragen. Die geringe Zeit- und (Fahrtkosten-)Ersparnis für den Anwaltsbesuch sind angesichts der mit einer persönlichen Besprechung verbundenen Vorteile nicht der Rede wert.

Kosten einer internet-Scheidung
Es gibt keine Kostenersparnis durch eine sogenannte internet-Scheidung: Sie können allenfalls Fahrtkosten zum Anwalt einsparen; ansonsten gibt es überhaupt keinen Unterschied zu einer sogenannten »konventionellen« (»normalen«) Scheidung. Natürlich können Sie auch bei einer »normalen« Scheidung mit Ihrem Ehegatten eine entsprechende kostensparende Vereinbarung treffen. Dies gilt auch für den Streitwert: Die Gerichte setzen durchwegs auch bei einer sogenannten einverständlichen Scheidung - also wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen - den normalen Streitwert an. Wenn einzelne Gerichte im Ausnahmefall von dieser Grundregel abweichen, dann hängt dies natürlich nicht davon ab, ob Sie Ihr Scheidungsverfahren online oder ganz normal führen, sondern ausschließlich davon, ob das Scheidungsverfahren einverständlich oder streitig geführt wird.

Unser Angebot zur Internet-Scheidung

Es gehört nach unserem Verständnis zu den Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt, daß man Ihnen auch, was eine internet-Scheidung anlangt, die Wahrheit mitteilt und nicht versucht, Sie mit - wenn auch manchmal geschickt verpackten - Scheinwahrheiten als Mandanten zu ködern.

Verfügbarkeit während einer internet-Scheidung
Natürlich führen auch wir für Sie, wenn Sie dies wünschen, eine Online-Scheidung durch; sind jedoch darüber hinaus immer ohne Mehrkosten auch persönlich für Sie verfügbar. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über sämtliche Folgesachen, etwa und insbesondere über den Ehegatten- und Kindesunterhalt, über das Sorge- und Umgangsrecht und über die Vermögensauseinandersetzung (vor allem über den Zugewinnausgleich, sofern dieser Güterstand nicht durch Ehevertrag verändert ist) einig sein, und Sie sollten zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens seit mindestens zehn Monaten voneinander getrennt leben, so daß nurmehr das Scheidungsverfahren einvernehmlich durchzuführen ist, dann steht einer kostengünstigen Scheidung nichts im Wege, egal ob online oder »normal«.

Vertretung vor Gericht
Mißtrauen Sie dem Versprechen, eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt vertrete Sie persönlich vor allen Familiengerichten im Bundesgebiet, und zusätzliche Kosten entstünden Ihnen hierdurch nicht. Ein solcher Zeit- und Reisekostenaufwand kann im Regelfall nicht kostenlos sein. Wir garantieren Ihnen über die »Anwaltunion Fachanwälte e.V.« erstklassige kompetente und sachkundige Vertretung vor jedem deutschen Familiengericht durch namhafte Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (ausschließlich namhafte Fachanwältinnen/Fachanwälte für Familienrecht) vor Ort. Kosten für die Anreise einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts zum Gerichtstermin fallen daher in der Regel nicht an. Die Wahrnehmung des Scheidungstermins durch eine/n ortsansässigen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt verursacht keine zusätzlichen Kosten. Wünschen Sie aus bestimmten Gründen, daß einer unserer Rechtsanwälte Ihren Scheidungstermin persönlich wahrnimmt, können weitere Kosten entstehen. Fragen Sie uns in einem solche Falle.

Anwaltsvertrag
Sie beauftragen uns mit Hilfe eines Formulars mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens und kommunizieren mit uns künftig ganz bequem rund um die Uhr über e-mail info@kk.famr.eu. Wenn wir Ihren Vertretungsauftrag angenommen haben und somit ein Mandatsverhältnis (»Anwaltsvertrag«) zustande gekommen ist, erhalten Sie von uns ausführliche schriftliche rechtliche und praktische Informationen zu Ihrem Scheidungsverfahren.

Damit ersparen Sie sich den Weg und die Zeit zur Anwaltskanzlei vor Ort und haben zudem den Vorteil, daß wir mit unserer gesamten Kompetenz für Sie jederzeit im Internet erreichbar sind, unabhängig von den üblichen Bürozeiten. Bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin (je nach Richter/in entweder vor Erledigung der notwendigen Formalitäten zum Versorgungsausgleich, oder aber erst danach), werden wir diesen zusammen mit Ihnen wahrnehmen oder aber über die Anwaltunion e.V. eine hochqualifizierte Vertretung vor Ort sicherstellen. Damit kann die online vorbereitete Scheidung kostengünstig mit nur einem Anwalt durchgeführt werden.


Ablauf einer Online-Scheidung in unserer Kanzlei
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, mit unserer Hilfe eine Online-Scheidung durchzuführen, sind nur wenige Schritte erforderlich, um dieses Verfahren einzuleiten. Gehen Sie dann bitte wie folgt vor:

(1) Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus; es enthält alle erforderlichen Angaben, die uns in die Lage versetzen, Ihre Scheidungsangelegenheit umgehend ohne weitere Rückfragen zu bearbeiten. Das Antragsformular ist unterteilt in:
- Allgemeine und persönliche Angaben zu beiden Eheleuten, gegebenenfalls zu gemeinsamen Kindern, sowie zur Eheschließung (Zeit und Ort)
- Angaben zu Punkt 4. sind nur dann erforderlich, wenn Sie weitergehende Beratung und Vertretung in den dort aufgeführten sogenannten »Scheidungsfolgesachen« wünschen. Nähere Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gern auf Anfrage kostenlos und unverbindlich.

(2) Senden Sie uns das Antragsformular über die bestehende Internetverbindung. Wir stellen sicher, daß die von Ihnen erteilten Informationen nicht unbefugt von Dritten eingesehen werden können. Selbstverständlich können Sie das Antragsformular auch ausdrucken und uns dann das ausfüllte und unterzeichnete Antragsformular per Post oder Telefax übermitteln.

(3) Drucken Sie die nach den gesetzlichen Bestimmungen für ein Scheidungsverfahren notwendige besondere Vollmacht für ein Scheidungsverfahren aus und lassen Sie uns diese ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit der Heiratsurkunde auf dem Postwege zukommen.

(4) Sobald uns alle Unterlagen (Antragsformular, Vollmacht und Heiratsurkunde) vollständig vorliegen und etwaige weitere auftauchende Fragen geklärt sind, werden wir Ihren Scheidungsantrag ausfertigen und unverzüglich bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Wenn Sie Prozeßkostenhilfe beantragen, gehören zu den bei Gericht einzureichenden Unterlagen auch der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auf amtlichem Vordruck mit allen dazugehörigen Anlagen (alle Nachweise zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen). Wenn Sie keine Prozeßkostenhilfe beantragen, warten wir die vorläufige Festsetzung des Streitwertes durch das Familiengericht ab und übersenden Ihnen dann die Anwaltsrechnung, die den notwendigen Gerichtskostenvorschuß mitumfaßt.

(5) Sobald wir den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht haben, vergibt das Gericht ein Aktenzeichen (Geschäftsnummer). Dieses Aktenzeichen teilen wir Ihnen mit.

(6) Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist durch das Familiengericht von Amts wegen durchzuführen. Den hierfür erforderlichen »Fragebogen zum Versorgungsausgleich« erhalten Sie nach Zustellung des Scheidungsantrages durch das Familiengericht über unsere Kanzlei mit schriftlichen Begleithinweisen, die Ihnen die Bearbeitung dieser Fragebögen erleichtern soll.

(7) Nach Klärung der beiderseitigen Rentenanwartschaften wird das Gericht einen Scheidungstermin festsetzen, zu dem Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Im Termin wird nach Anhörung der Parteien regelmäßig das Scheidungsurteil verkündet, das nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig wird und das Verfahren bei Gericht abschließt.

Die vorstehenden Punkte beschreiben nur den wesentlichen Verfahrensablauf und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über alle weiteren Einzelheiten werden wir Sie bei Durchführung der Online-Scheidung selbstverständlich umfassend informieren und beraten. Sollten Sie nach Abschuß eines Anwaltsvertrages mit uns weitere Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, werden wir diese kostenlos telefonisch beantworten.

Ihre Daten werden selbstverständlich nicht nur vertraulich behandelt, sondern sind auch im Rahmen der elektronischen Übermittlung gesichert. Die bei uns gespeicherten Daten unterliegen insgesamt der anwaltlichen Schweigepflicht.


Kontakt

Telefon: 0941 / 5955030
Telefax: 0941 / 59 55 040
E-Mail: info[at]kk.famr.eu

Rechtsanwalt
Michael Klein

Rechtsanwalt Michael Klein
Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwältin
Marion Klein

Rechtsanwältin Marion Klein
Fachanwältin für Familienrecht

Unser Büro

Rechtsanwälte
Hellwig & Partner mbB


Drei-Mohren-Straße 11
(neben dem Stadttheater)
93047 Regensburg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sprechstunden der Rechtsanwälte nur nach Terminvereinbarung.

Aktuelles

Keine Einträge vorhanden.